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Gefundene Begriffe

Altenteil

Was bedeutet "Altenteil"?

Das Altenteil ist vor allem auf landwirtschaftlichen Höfen üblich. Hierbei überträgt der bisherige Eigentümer das Eigentum und die Herrschaft an dem Landwirtschaftsbetrieb an den Übernehmer und lässt sich zur Sicherung seines Lebensunterhalts zum Beispiel eine Wohnung auf dem Hof, andauernde Leistungen aus dem Betrieb, Geldleistungen oder Dienstleistungen vom Übernehmer zusichern.

Der Altenteil-Vertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der notariellen Beurkundung und verpflichtet den Übernehmer zur Besorgung eines dinglichen Rechts. Dies kann eine Reallast sein, wenn Leistungen aus dem Betriebsgrundstück zu erbringen sind, oder eine beschränkte Dienstbarkeit, sofern ein Wohnungsrecht eingeräumt wird. Beides muss im Grundbuch eingetragen werden.

Informationen zur Grundbuchberichtigung im Erbfall