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- Sie als Erblasser einen Alleinerben einsetzen möchten.
- Sie als Alleinerbe mit der Nachlassabwicklung überfordert sind.
- Sie nicht in der Lage sind ein Nachlassverzeichnis zu erstellen.
- der Nachlass überschuldet ist.
- der Nachlass zu Lebzeiten des Erblasers durch Schenkungen erheblich reduziert wurde.
- Verwandte Ihre Alleinerbenstellung anfechten wollen.
- Vermächtnisnehmer oder Pflichtteilsberechtigte ihre Ansprüche Ihnen gegenüber geltend machen.
Alleinerbe
Alleinerbe zu werden kann Segen und Fluch zugleich sein. Darum tut ein potentieller Erblasser gut daran, sich bei der Planung seines Nachlasses den Rat eines fachkundigen Anwaltes einzuholen und ein notarielles Testament aufzusetzen. Ein Alleinerbe hingegen hat neben einem eventuellen Geldsegen auch Rechte und Pflichten zu beachten, die er kennen sollte.
Was versteht man unter einem Alleinerben?
Ein Alleinerbe ist derjenige, der vom Erblasser mittels eines Testaments oder Erbvertrages explizit zum einzigen Erben benannt wird. Dadurch erbt der Alleinerbe den vollständigen Nachlass des Verstorbenen. Dabei gehen jedoch nicht nur die Vermögenswerte auf ihn über, sondern auch die Verbindlichkeiten (z.B. Miet- und Steuerschulden).
Wie bestimme ich einen Alleinerben?
Für die Einsetzung eines Alleinerben durch den Erblasser sind nicht nur die formellen Anforderungen zu berücksichtigen, sondern auch die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten gründlich zu überlegen. Sofern man dabei innerhalb des gesetzlich zulässigen Rahmens bleibt, kann jeder frei über sein Erbe bestimmen.
Durch Benennung im Testament
Ein Alleinerbe muss grundsätzlich in einem Testament benannt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich hierbei um ein privatschriftliches oder notarielles Testament handelt. Eine mögliche Formulierung könnte beispielsweise sein:
"Ich, Hans Mustermann, geboren am 12.12.1950, setze meinen Sohn, Max Mustermann, geboren am 01.01.1978, zu meinem Alleinerben ein."
Tipp: Setzen Sie neben einem Alleinerben auch immer gleich einen Ersatzerben ein. Das ist wichtig, falls der Alleinerbe das Erbe ausschlägt oder vorher verstirbt. Ohne einen Ersatzerben tritt gesetzliche Erbfolge ein mit der Folge, dass möglicherweise Angehörige erben, denen sie auf keinen Fall etwas vererben wollten.
Eine mögliche Formulierung für die Benennung eines Ersatzerbens könnte beispielsweise sein:
"Sollte der von mir benannte Alleinerbe, Max Mustermann, geboren am 01.01.1978, das Erbe ausschlagen oder vor mir versterben, bestimme ich Frau Anna Mustermann, geboren am 02.02.1984 als alleinige Ersatzerbin."
Beschränkung des Alleinerbes
Ein Erblasser ist nicht nur frei in der Bestimmung eines Alleinerbens, sondern auch darin, den potentiellen Nachlass in seinem Sinne zu beschränken. Hierbei kann er individuelle Bedingungen an die Alleinerbschaft knüpfen, wie beispielsweise die Fortführung eines Familienunternehmens, die Grabpflege oder die Erhaltung einer Immobilie.
Darüber hinaus kann der Erblasser neben einem Alleinerben auch einen oder mehrere Vermächtnisnehmer benennen, die bestimmte Gegenstände oder einen festgelegten Geldbetrag aus dem Nachlass per Vermächtnis erhalten sollen.
Auch die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers ist möglich, der den Nachlass solange verwaltet, bis beispielsweise ein minderjähriger Alleinerbe die Volljährigkeit erlangt.
Ein Erblasser kann auch eine bestimmte Erbreihenfolge festlegen, indem er eine Vor- und Nacherbschaft anordnet, so dass der Nachlass nach dem Ableben des alleinigen Vorerbens auf den Nacherben übergeht. In diesem Fall darf der Erblasser den Vorerben mit Beschränkungen hinsichtlich der Nachlassverwaltung belegen.
Achtung Pflichtteilsansprüche von Angehörigen
Durch die Benennung eines Alleinerbens hebelt man Erbansprüche von Angehören im Erbfall aus. Um diese zu schützen, hat das Gesetz den Pflichtteil festgelegt. Pflichtteilsberechtigt sind Ehepartner, Kinder, Eltern und Geschwister, sofern diese entweder enterbt oder nur mit einem ungenügenden Erbteil berücksichtigt wurden. Der Alleinerbe muss den Pflichtteil an die Pflichtteilsberechtigten in Geld auszahlen.
Was sind die Rechte eines Alleinerben?
Ein Alleinerbe darf über den Nachlass allein verfügen und muss sich nicht mit einer Erbengemeinschaft abstimmen.
Möglicherweise hat der Alleinerbe auch einen Pflichtteilsanspruch, wenn der Pflichtteil höher ausfallen würde, als das eigentliche Erbe.
Was sind die Pflichten eines Alleinerben?
Auskunftspflicht Dritten gegenüber
Ein Alleinerbe ist gegenüber Gläubigern und Pflichtteilsberechtigten über Umfang und Art des Nachlasses zur Auskunft verpflichtet. Dies geschieht mittels eines notariellen Nachlassverzeichnisses, in welchem alle Vermögenswerte sowie Verbindlichkeiten aus dem Nachlass erfasst werden. Anschließend wird das Nachlassverzeichnis beim zuständigen Nachlassgericht hinterlegt und dient unter anderem zur Berechnung von Pflichtteilsansprüchen.
Für die Erstellung des Nachlassverzeichnisses setzt das Nachlassgericht auf Antrag eine Frist zwischen einem und drei Monaten fest.
Haftung für Verbindlichkeiten sowie für das Nachlassverzeichnis
Ein Alleinerbe haftet gemäß § 1967 BGB für sämtliche Schulden aus dem Nachlass uneingeschränkt mit seinem Privatvermögen. Im Fall einer Überschuldung des Nachlasses kann dies somit schwerwiegende Folgen haben.
Diese Haftung kann für den Alleinerben jedoch dadurch beschränkt werden, dass das zuständige Nachlassgericht auf Antrag einen Nachlassverwalter bestellt. Im Zuge des Nachlassinsolvenzverfahrens verwaltet dieser das Erbe mit der Folge, dass der Alleinerbe nur noch mit seinem geerbten Vermögen aus dem Nachlass haftet. In der Praxis haftet er somit gar nicht, weil er ja faktisch nur negatives Vermögen geerbt hat.
Ebenso uneingeschränkt haftet der Alleinerbe aber grundsätzlich auch, wenn er die Frist zur Erstellung des Nachlassverzeichnisses versäumt. Hier drohen Mahngebühren und teure Klageverfahren.
Begleichung der Beerdigungskosten
Der Alleinerbe ist stets verantwortlich für die Übernahme der Bestattungskosten, wobei sich die Kosten einer Beerdigung an dem Lebensstandard der verstorbenen Person orientieren sollen, um dem Verstorbenen eine angemessene Beerdigung zu gewährleisten.
Haben Alleinerben einen Anspruch auf den Pflichtteil?
Normalerweise schließt sich ein Pflichtteilsanspruch eines Alleinerben dadurch aus, dass er sowieso den gesamten Nachlass erhält. Einzige Ausnahme bildet der Umstand, dass der Wert des Alleinerbes geringer ist, als der potentieller Pflichtteil.
Beispiel: Frau Mustermann hinterlässt ihren beiden Töchtern einen Nachlass von 400.000 Euro. Somit steht jeder Tochter ein gesetzlicher Pflichtteilsanspruch in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils, also in Höhe von 100.000 Euro zu. Per Testament bestimmt Frau Mustermann ihre älteste Tochter zur Alleinerbin, hatte aber im Vorfeld bereits der jüngeren Tochter eine Immobilie im Wert von 350.000 Euro als Vermächtnis zukommen lassen. Somit bleibt der älteren Tochter nur noch 50.000 Euro vom Nachlass, weshalb ihr Pflichtteil das eigentliche Alleinerbe übersteigt.
Neben dem Pflichtteilsanspruch kennt das Gesetz gemäß § 2329 BGB auch den Pflichtteilsergänzungsanspruch, auf den Alleinerben ebenfalls einen Anspruch haben können. Dieser kommt immer dann zum Einsatz, wenn der Erblasser bereits zu seinen Lebzeiten Schenkungen tätigt, die den potentiellen Nachlass und somit einen eventuellen Pflichtteil schmälern. Der Alleinerbe hat dann einen Anspruch auf Auszahlung des Betrages gegenüber dem Beschenkten.
Kann man ein Alleinerbe anfechten?
Häufig kommt es vor, dass sich nahe Angehörige durch die Benennung eines Alleinerben zu Unrecht von der Erbschaft ausgeschlossen fühlen. Es gibt bestimmte Anfechtungsgründe, aus denen ein solches Testament angefochten werden kann:
Formelle Fehler bei beispielsweise fehlender Unterschrift oder fehlendem Datum.
Inhaltlicher Irrtum, wie z.B. Schreibfehler bei Geldbeträgen.
Mangelnde Rechtswirksamkeit, wenn beispielsweise ein Testament unter Drohung zustande gekommen ist oder der Erblasser nicht mehr testierfähig war.
Der Alleinerbe erweist sich als erbunwürdig durch z.B. strafbares Verhalten.
Ob eine Testamentsanfechtung Aussicht auf Erfolg hat, ist in jedem Fall gesondert zu prüfen. Es empfiehlt sich hierbei, sich den Rat eines Fachanwalts für Erbrecht einzuholen und gegebenenfalls durch diesen eine rechtssichere Anfechtungserklärung aufsetzen zu lassen.
Worauf muss ich als Alleinerbe Erbschaftsteuer zahlen?
Zunächst einmal wird die Erbschaftsteuer auf den kompletten Nachlass fällig. Hiervon ausgenommen sind jedoch der Hausrat und persönliche Gegenstände. Abzugsfähig für den Alleinerben sind Vermächtnisse, Bestattungskosten sowie geltend gemachte Pflichtteilsansprüche. Der verbleibende Betrag wird dann je nach Steuerklasse mit einem Steuersatz zwischen 7 und 50 Prozent versteuert.
Der Erblasser hat auch die Möglichkeit, eine bestimmte Person zu bestimmen, die die Erbschaftsteuer zum Beispiel für einen Vermächtnisnehmer übernehmen soll. Somit muss der Alleinerbe eine zusätzliche Steuerlast tragen, um die er nicht umhin kommt.
Möglichkeiten zur Reduzierung der Steuerlast im Vorfeld
Man kann die zu erwartende Steuerlast auch bereits im Vorfeld, also bei der Planung des Nachlasses reduzieren, indem man zunächst die steuerlichen Freibeträge des potentiellen Alleinerbens ausschöpft und dadurch die Steuerbemessungsgrundlage maßgeblich reduziert. Dies kann beispielsweise im Wege einer Schenkung zu Lebzeiten des Erblassers erreicht werden und verschafft dem zukünftigen Erben steuerliche Vorteile. Auch durch eine Nacherbschaft kann die Erbschaftsteuer umgangen oder zumindest reduziert werden. Hierbei besteht die Option, Steuerfreibeträge zwischen den Familienmitgliedern bestmöglich zu verteilen.
Folgende Freibeträge können steuermindernd berücksichtigt werden:
Ehepartner 500.000 Euro
Kinder 400.000 Euro
Enkelkinder 200.000 Euro
Können Kinder als Alleinerben eingesetzt werden?
Jedem potentiellen Erblasser steht es frei, wen er als Eben einsetzt und darum können Kinder natürlich als Alleinerben eingesetzt werden. Bei minderjährigen Kindern muss jedoch bis zu ihrer Volljährigkeit ein gesetzlicher Vertreter bestimmt werden, der das Erbe verwaltet. Dies sind in aller Regel die Eltern.
Was muss ich beachten, wenn ich als Alleinerbe eine Immobilie erbe?
Der Alleinerbe und neuer Eigentümer einer Immobilie braucht sich mit niemandem über dessen Verwendung abzustimmen und darf frei über diese verfügen. Er kann die Immobilie vermieten, verkaufen oder selbst nutzen, sofern die Nutzung seitens des Erblassers nicht testamentarisch eingeschränkt wurde.
Brauche ich als Alleinerbe einen Anwalt?
Sowohl für den Erblasser als auch für den Alleinerben kann ein Alleinerbe Risiken mit sich bringen. Erste Fehler können bereits bei der Formulierung im Testament entstehen und dieses dadurch unwirksam werden lassen. Der Alleinerbe hingegen sieht sich mit gesetzlichen Pflichten konfrontiert, gegen die er durch Unwissenheit leicht verstoßen kann, wodurch ihm erhebliche finanzielle Schäden drohen.
Ein Anwalt für Erbrecht ist ein Experte auf diesem Gebiet und kann Ihnen helfen, wenn