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Abwesenheitspfleger

Was ist ein Abwesenheitspfleger? - Bedeutung & Erklärung 

Ein Abwesenheitspfleger kommt immer dann zum Einsatz, wenn das Vermögen eines abwesenden Volljährigen der Fürsorge bedarf. Als abwesend gilt eine Person, wenn ihr Aufenthaltsort nicht geklärt oder nicht ermittelbar ist. Wenn also das Vermögen einer abwesenden Person geregelt werden muss, wird das zuständige Vormundschaftsgericht einen Abwesenheitspfleger bestellen, der sich darum kümmert.

Vor dem deutschen Gesetz gelten aber nicht nur Personen als abwesend, deren Aufenthaltsort unbekannt ist, sondern auch Personen mit bekanntem Aufenthaltsort, die jedoch an der Rückkehr gehindert sind und daher ihre Vermögensangelegenheiten nicht selbst regeln können. Auch in diesem Fall kommt der Abwesenheitspfleger zum Einsatz.

Der Abwesenheitspfleger agiert als gesetzlicher Vertreter der abwesenden Person und vertritt ihre Interessen in vermögensrechtlichen Angelegenheiten. Darüber hinaus kann er den Abwesenden auch in erbrechtlichen Angelegenheiten vertreten. Ist der Abwesende zum Erben geworden, so ist der vom Gericht bestellte Abwesenheitspfleger auch für dessen Erbschaft zuständig. Im Zuge dessen ist er berechtigt, über die Annahme oder die Ausschlagung der Erbschaft zu entscheiden und die erbrechtliche Auseinandersetzung zu regeln.

Zwar fungiert der Abwesenheitspfleger als gesetzlicher Vertreter des Abwesenden, jedoch ist sein juristischer Handlungsspielraum ausschließlich auf vermögensrechtliche Angelegenheiten der abwesenden Person beschränkt. Er darf also keinerlei höchstpersönliche Rechtshandlungen für den Abwesenden vornehmen, da nur der Abwesenheitspflegling selbst diese vornehmen darf.

Der Auftrag des Abwesenheitspflegers ist dann beendet, wenn die Verhinderung der abwesenden Person nicht mehr besteht oder der Abwesende kraft Gesetzes für tot erklärt wird. In diesen Fällen entfallen die Voraussetzungen für eine Abwesenheitspflegschaft, wodurch diese endet. Eine weitere Möglichkeit der Beendigung der Abwesenheitspflege tritt dann ein, wenn das Vormundschaftsgericht diese aufhebt, weil die mit der Abwesenheitspflegschaft verknüpften Vermögensangelegenheiten ein erfolgreiches Ende gefunden haben.