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- Gefundene Begriffe
Zinssatz gesetzlicher
Ist eine Schuld zu verzinsen, so beträgt der Zinssatz gemäß § 246 BGB 4 % (gesetzlicher Zinssatz), soweit nicht vertraglich oder gesetzlich ein anderer Zinssatz gilt. Bei Geschäften unter Kaufleuten beträgt der gesetzliche Zinssatz 5 % gemäß § 352 HBG.
Eine vom gesetzlichen Zinssatz abweichende Regelung besteht vor allem für Verzugszinsen. Sie betragen bei Rechtsgeschäften zwischen Verbrauchern 5 % über dem Basiszinssatz, und bei Rechtsgeschäften, bei denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
Der Basiszinssatz (§ 247 BGB) wird jeweils zum 1. Januar und zum 1. Juli eines jeden Jahres aktuell durch die Deutsche Bundesbank bekannt gegeben.