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Zivilkammer
Eine Zivilkammer ist ein Spruchkörper eines Landgerichts, der für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, zuständig ist. Das Landgericht ist in der Regel zuständig, wenn die Parteien einen Streit über eine Rechtsfrage führen, deren Wert einen Betrag von EUR 5.000,00 übersteigt. Bei geringeren Streitwerten ist das Amtsgericht zuständig. Eine Zivilkammer ist in der Regel mit drei Mitgliedern einschließlich des Vorsitzenden besetzt. Heute wird die Entscheidung über einen Rechtsstreit aus prozessökonomischen Gründen aber zumeist von der Zivilkammer auf einen sog. Einzelrichter, einem Mitglied der Zivilkammer, zur alleinigen Entscheidung übertragen. In zahlreichen Landgerichten gibt es sog. Spezialkammern, die mit drei Richtern besetzt sind, die ausgewiesene Spezialisten auf diesem bestimmten Gebiet des Bürgerlichen Rechts sind. Ein Beispiel ist die sog. Kammer für Handelsrecht, die an jedem Landgericht existiert. Für den Bereich des Erbrechts gibt es noch keine Spezialkammern.