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- Bankguthaben im Erbfall
- Bedingung
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- Bindungswirkung beim Erbvertrag
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Bedingung
Durch eine Bedingung werden bestimmte Rechtsfolgen vom ungewissen Eintritt eines künftigen Ereignisses abhängig gemacht.
Es gibt zum einen aufschiebende Bedingungen, nach denen eine Rechtsfolge von einem bestimmten Ereignis an eintreten soll, z.B. Erbeinsetzung des Kindes erst, wenn es seine Berufsausbildung beendet hat.
Es gibt zum anderen auflösende Bedingungen, nach denen eine Rechtsfolge bis zu einem bestimmten Ereignis oder einem Endtermin Bestand haben soll.