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Freibetrag im Schenkungsfall oder Erbfall bis 31.12.2008
Die Erbschaftsteuerklassen und Freibeträge ergeben sich aus folgender Tabelle (Stand: 31.12.2007):
Erbschaftsteuer-Klassen und –Freibeträge |
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Steuer- |
Erwerber |
Persönlicher Freibetrag |
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Ehegatte |
Euro 307 000,– |
I |
Kind; |
Euro 205 000,– |
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Enkel; |
Euro 51 200,– |
II |
Eltern und Großeltern bei Schenkung; |
Euro 10 300,– |
III |
alle Übrigen, |
Euro 5 200,– |
Durch wiederholte Schenkung alle 10 Jahre unter Ausnützung der jeweils geltenden Freibeträge kann man Vermögen schon zu Lebzeiten schenkungsteuerfrei vor allem auf Ehegatten, Kinder und Enkel übertragen (Beispiel: Wenn der Vater auf seine Tochter vor 11 Jahren ein Grundstück im steuerlichen Wert von 205.000 € geschenkt hat, dann spielt diese Schenkung keine Rolle mehr, wenn er jetzt eine erneute Schenkung vornimmt. Der Vater könnte also weiteres Vermögen im steuerlichen Freibetrag von 205.000 € auf seine Tochter übertragen. Wegen des Ablaufs der 10 Jahre steht der Tochter der Freibetrag von 205.000 € wieder zu und Schenkungsteuer ist nicht zu zahlen. Hat der Vater die erste Schenkung vor 9 Jahren vorgenommen, ist der Wert beider Schenkungen zu addieren und davon nur ein Mal der Freibetrag abzuziehen. Durch eine gezielte Schenkung im 10-Jahresrhythmus können somit nach 10 Jahren und einem Tag 410.000 € von jedem Elternteil auf jedes Kind steuerfrei übertragen werden.)