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Leibgedinge

Leibgeding – Definition, Wissenswertes und Tipps

Unter einem Leibgeding versteht man die Verpflichtung der Erbringung von Naturalleistungen bis zum Tod einer Person, die der sowohl leiblichen als auch persönlichen Versorgung derselben dienen. Meist werden Leibgedinge im Rahmen von landwirtschaftlichen Übergabeverträgen vereinbart, wobei der Übernehmer für die Verpflichtungen, die er eingeht, eine Gegenleistung erhält.

Erfahren Sie hier alles Wichtige zur Gestaltung und dem Inhalt von Leibgedingen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Leibgedinge gehören zum Altenteilsrecht.
  • Gemeint sind damit Naturalleistungen, die im Gegenzug für die Übergabe einer wirtschaftlichen Einheit vereinbart werden.
  • Leibgedinge sind höchstpersönliche Rechte und nicht übertragbar.
  • Zur Absicherung eines Leibgedinges kann es im Grundbuch eingetragen werden.
  • Ein Fachanwalt für Erbrecht kann Sie bei der Ausgestaltung von Leibgedingsverträgen umfassend und kompetent beraten und unterstützen.

Was sind Leibgedinge?

Leibgedinge gehören zum Altenteilsrecht und sind sogenannte dingliche Nutzungen und Leistungen. Meist sind Naturalleistungen wie das Bereitstellen einer Wohnung und die Versorgung mit Lebensmitteln sowie die Pflege Gegenstand von Leibgedingen.

Ein Leibgeding ist ein höchstpersönliches Recht, das nicht übertragbar ist und im Grundbuch dinglich gesichert wird.

Spezielle Formen der Leibgedinge

Spezielle Formen von Leibgedingen sind Ausgedinge und das sogenannte Witwengut. Unter einem Ausgedinge versteht man besondere Regelungen zur Altersvorsorge, die einen Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebs bei der Hofübergabe an seinen Nachfolger schützen sollen.

Unter dem Witwengut (auch Wittum genannt) verstand man ursprünglich die Vorsorge für einer Frau für den Fall, dass sie einmal Witwe wird. Heute ist der Begriff in Südtirol und Österreich als Bezeichnung für einen Pfarrhof gebräuchlich.

Wozu dienen Leibgedinge?

Leibgedinge dienen der Absicherung und Versorgung eines Menschen, der einen meist landwirtschaftlichen Betrieb noch zu Lebzeiten an seine Erben übergibt. Durch die im Leibgedingsvertrag vereinbarten Nutzungen und Leistungen ist der Übergebende also dem Übernehmenden gegenüber geschützt.

Wie können Leibgedinge gestaltet werden?

Für die Vereinbarung von Leibgedingen bedarf es eines Vertrages oder einer letztwilligen Verfügung. Die Gestaltung von Leibgedingen ist unterschiedlich möglich: So können nehmen Reallasten (Anspruch auf Verpflegung) auch eine Rentenschuld (Zahlung eines monatlichen Geldbetrags) oder beschränkte persönliche Dienstbarkeiten (Wohnrecht, Pflege) oder ein Nießbrauch vereinbart werden.

Expertentipp von Bernhard F. Klinger, Fachanwalt für Erbrecht und Experte für Testamentsgestaltung

Der Vermögenserwerb, für den als Gegenleistung ein Leibgeding eingeräumt wird, ist keine das Vermögen mindernde Verbindlichkeit gemäß § 1374 Abs. 2 BGB, wenn er mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht erfolgt. Demzufolge gehört der Hof nicht zum Zugewinn und führt nicht zu einem Zugewinnausgleichsanspruch für den anderen Ehegatten.

Was ist der Inhalt von Leibgedingen?

Welchen Inhalt Leibgedinge haben können, ist nicht gesetzlich festgeschrieben. Sie können also die unterschiedlichsten Gegenleistungen zum Gegenstand von Leibgedingen machen, beispielsweise die Versorgung mit Essen, Pflegeleistungen, das Bereitstellen einer Wohnung oder die Mitbenutzung verschiedener Gebäudeteile.

Welche Vorschriften sind für einen Leibgedingsvertrag zu beachten?

Es gibt verschiedene landesgesetzliche Vorschriften darüber, welche Regelungen bei Leibgedingverträgen zu beachten sind. Wenn Sie Fragen zu Leibgedingen haben oder einen Leibgedingvertrag aufsetzen möchten, bin ich Ihnen als Fachanwalt für Erbrecht und Experte für Testamentsgestaltung in München dabei gern behilflich.

Nehmen Sie jetzt Kontakt zu mir auf und lassen Sie uns gemeinsam die Ausgestaltung Ihres Leibgedingvertrags besprechen.