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Gefundene Begriffe

Anwachsung

Was bedeutet Anwachsung? 

Als Anwachsung im Erbrecht bezeichnet man den Vorgang, wenn ein Erbe beispielswiese durch Ausschlagung, Erbverzicht oder Tod wegfällt und sein Anteil den übrigen Erben gemäß dem Verhältnis ihrer entsprechenden Erbanteile zuwächst. Vor allem im Erbrecht und im Gesellschaftsrecht bei Personengesellschaften spielt die Anwachsung oft eine wichtige Rolle, da es hier häufig zu Gesamthandsgemeinschaften kommt.

Ein Beispiel für eine Anwachsung im Erbrecht kann folgendes sein: Der verwitwete Manfred hat drei Kinder (Max, Moritz und Anna). Nach dem Tod von Manfred tritt die gesetzliche Erbfolge ein, wonach seine drei Kinder Erben in Erbengemeinschaft zu gleichen Teilen werden. Anna, unverheiratet und kinderlos, schlägt jedoch ihr Erbe aus mit der Folge, dass ihr Erbanteil den Brüdern Max und Moritz anwächst. Diese erben mithin jeder die Hälfte des Vermögens ihres Vaters.

Die Anwachsung im Gesellschaftsrecht kommt bei der GbR, OHG und der GmbH & Co. KG immer dann zum Tragen, wenn ein Mitgesellschafter aus der Gesellschaft ausscheidet und seine Gesellschaftsanteile den übrigen Mitgesellschaftern anwachsen. Dies jedoch nur, sofern der Gesellschaftsvertrag dies vorsieht. Der ausscheidende Gesellschafter wird in der Regel mit einem Geldbetrag abgefunden.