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Grundbuchberichtigung im Erbfall

Warum muss im Erbfall das Grundbuch berichtigt werden?

Gehört zum Nachlass ein bebautes oder unbebautes Grundstück oder eine Eigentumswohnung, geht das Eigentum hieran mit dem Tod automatisch auf die Erben über. Das Grundbuch ist damit unrichtig geworden, weil dort ja immer noch der Erblasser verzeichnet ist, das Eigentum nunmehr aber den Erben zusteht. Diese können eine Grundbuchberichtigung beantragen.

1. Was muss im Erbfall im Grundbuch eingetragen werden?

Die durch den Erbfall eingetretene Unrichtigkeit des Grundbuchs wird dem Grundbuchamt beim Amtsgericht durch den Erbschein nachgewiesen.

Das Wichtigste zum Erbschein & Erbscheinsverfahren

Im Grundbuch wird neben dem Erben auch die Vor- und Nacherbschaft sowie die Testamentsvollstreckung von Amts wegen eingetragen. Bei einer Erbengemeinschaft werden die Miterben mit dem Zusatz „in Erbengemeinschaft“ – allerdings ohne Erbquoten – eingetragen. Zuständig ist das Grundbuchamt als eine Abteilung des Amtsgerichts, in dessen Bereich das Grundstück liegt.

2. Welche Unterlagen müssen dem Grundbuchamt vorgelegt werden?

Der Erbe muss im Regelfall unter Vorlage des Erbscheins Grundbuchberichtigung beantragen; ein entsprechender Antrag wird meist schon in der Erbscheinsverhandlung ins Protokoll aufgenommen. Beruht die Erbfolge auf einem notariellen Testament oder einem Erbvertrag, ist in der Regel der Erbschein entbehrlich. Dann genügen gegenüber dem Grundbuchamt als Nachweis die Vorlage dieser Verfügung sowie die Niederschrift des Nachlassgerichtes über die Eröffnung dieser Verfügung. Die Eröffnung kostet wesentlich weniger als ein Erbschein. Dieses vereinfachte Verfahren funktioniert allerdings nur, wenn die notariell beurkundete letztwillige Verfügung so eindeutig abgefasst ist, dass keine Zweifel an der Erbfolge bestehen. Ist der Wortlaut nicht ganz klar oder widersprüchlich, verlangt das Grundbuchamt auch bei einem notariellen Testament einen Erbschein. Liegt ein privatschriftliches Testament vor, ist ein Erbschein unabdingbar.

3. Welche Kosten entstehen nach dem Erbfall für die Grundbuchberichtigung?

Wird der Eintragungsantrag innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall beim Grundbuchamt eingereicht, entfallen die sonst üblichen Gebühren für die Grundbuchberichtigung.